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Warnzeichen: Wann Sie nicht auf einen Termin warten sollten

Die allermeisten Rückenschmerzen sind harmlos. Ein paar Zeichen sind es nicht. Diese Seite nennt sie, ohne Angst zu machen, und sagt, was dann zu tun ist.

Auch bekannt als: Red Flags, Kaudasyndrom, Notfall Rücken

Körperregion: Halswirbelsäule, Lendenwirbelsäule

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen, eine Praxis aufzusuchen, und in den allermeisten Fällen steckt nichts Gefährliches dahinter. Die Leitlinien sprechen von „nicht-spezifischem“ Kreuzschmerz, wenn keine ernste Ursache erkennbar ist. Das ist der Normalfall. Es gibt aber eine kleine Zahl von Zeichen, die anders zu bewerten sind. Sie heißen in der Fachsprache „Red Flags“, und sie sind der Grund, warum Ärztinnen und Ärzte bei jedem Rückenschmerz ein paar bestimmte Fragen stellen.

Diese Seite soll Ihnen keine Angst machen. Sie soll Ihnen helfen, die wenigen Situationen zu erkennen, in denen Warten die falsche Entscheidung ist.

Sofort: Notruf 112 oder Notaufnahme

Bei diesen Zeichen zählt die Zeit, weil Nervengewebe unter Druck Schaden nimmt, der sich nicht mehr zurückbildet. Warten Sie keinen Termin ab, auch nicht bis zum nächsten Morgen.

  • Taubheit im Bereich von Gesäß, Damm und Innenseiten der Oberschenkel. Ärztinnen und Ärzte nennen das „Reithosengefühl“, weil es der Fläche entspricht, die auf einem Sattel aufliegt.
  • Neu aufgetretene Störung beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang. Sie können nicht mehr, obwohl die Blase voll ist. Oder Sie merken nicht mehr, dass Sie müssen. Oder Sie verlieren Urin oder Stuhl, ohne es zu bemerken.
  • Rasch zunehmende Lähmung. Ein Fuß, der beim Gehen hängen bleibt. Ein Bein, das beim Treppensteigen nachgibt. Eine Hand, die den Schlüssel nicht mehr drehen kann. Wenn das innerhalb von Stunden oder Tagen schlimmer wird.

Zeitnah: innerhalb weniger Tage ärztlich abklären

Diese Zeichen sind kein Grund für den Rettungswagen, aber sie gehören nicht in die Warteschleife. Rufen Sie an und sagen Sie, worum es geht, dann finden wir kurzfristig einen Termin. Alternativ die Hausarztpraxis oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.

  • Schwäche in einem Bein oder Arm, die sich nicht rasch verschlechtert, aber neu ist.
  • Rückenschmerzen mit Fieber, besonders nach einer Infektion, einer Spritze oder einer Operation an der Wirbelsäule.
  • Rückenschmerzen nach einem Sturz oder Unfall, vor allem bei bekannter Osteoporose oder im höheren Lebensalter, auch nach scheinbar harmlosen Stürzen.
  • Schmerzen, die nachts schlimmer werden und in Ruhe nicht nachlassen, ungewollter Gewichtsverlust oder eine bekannte Krebserkrankung in der Vorgeschichte.
  • Nackenschmerzen mit Gangunsicherheit, Ungeschicklichkeit der Hände oder einem Gefühl wie „auf Watte gehen“. Das kann auf eine Beteiligung des Rückenmarks hinweisen.

Kein Notfall: Beschwerden ohne Warnzeichen

Kreuzschmerzen, die in den Rücken oder ins Gesäß ziehen, ein Ischias, der ins Bein ausstrahlt, Nackenschmerzen mit Ausstrahlung in den Arm: Das ist unangenehm, oft sehr schmerzhaft, aber in den allermeisten Fällen nicht gefährlich. Solange keines der oben genannten Zeichen dazukommt, ist ein regulärer Termin der richtige Weg. Bleiben Sie in Bewegung, soweit es geht, und lassen Sie sich nicht von einem Befund erschrecken, den Sie noch nicht besprochen haben.

Die Nationale VersorgungsLeitlinie rät bei Rückenschmerzen ohne Warnzeichen sogar ausdrücklich davon ab, sofort ein Bild anzufertigen. Ein Befund, der nicht gebraucht wurde, löst Sorgen aus, die vorher nicht da waren.

Wenn Sie unsicher sind

Rufen Sie an. Beschreiben Sie, was Sie spüren. Unsicherheit ist ein guter Grund für einen Anruf, kein schlechter. Am Telefon können wir einschätzen, ob es der reguläre Termin sein kann, ob wir Sie kurzfristig sehen sollten oder ob Sie direkt in eine Notaufnahme fahren sollten.

Quellen

  1. Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, 2. Auflage, AWMF-Registernummer nvl-007, Kapitel Warnhinweise (red flags).
  2. Deutsche Gesellschaft für Neurologie: S2k-Leitlinie Lumbale Radikulopathie, AWMF-Registernummer 030/058.
  3. IQWiG, gesundheitsinformation.de: Bandscheibenvorfall – Wann ist eine Operation nötig?

Medizinisch geprüft von Eyad Al-Kahlout · 14. September 2026

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